Neuregelung der Sonderschule
Der Kanton ist seit 2008 zuständig für die Ausgestaltung der Sonderschulung und regelt diese neu. insieme versucht, Einfluss zu nehmen, um ein gutes Bildungsangebot und gute integrative Rahmenbedingungen zu erwirken.
Bis vor kurzem gehörte die Sonderschulung nicht zur Bildungsverantwortung und Schulhoheit der Kantone. Zuständig für sie war die IV. Seit 2008, mit der Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs NFA, sind die Kantone alleine für die fachliche, juristische und finanzielle Ausgestaltung auch der Sonderschulung zuständig. Der Wechsel vom Bund zum Kanton ist nicht einfach. Schliesslich geht es darum, von einem Versicherungssystem zu einem pädagogischen System überzugehen. Bisher Bewährtes und Erreichtes darf nicht verloren gehen, die Chance für Neues sollte genutzt werden.
Interkantonale Vereinbarung
insieme und die meisten übrigen Behindertenorganisationen befürchten vor allem einen Abbau der Leistungen. Einen weiteren Nachteil der Kantonalisierung sahen sie aber auch in einer ganz unterschiedlichen Ausgestaltung der Sonderschulung je nach Kanton, seinen finanziellen Möglichkeiten und seiner Sensibilität für die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung. Um kantonale Ungerechtigkeiten zu verhindern, verabschiedete dann die kantonale Konferenz der Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren EDK im Oktober 2007 eine interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich, das sogenannte „Sonderpädagogik-Konkordat“. Darin wird unter anderem ein sonderpädagogisches Grundangebot definiert, das der beigetretene Kanton zur Verfügung stellen muss. Die notwenige Mindestzahl von 10 Kantonen, die dem Konkordat beitreten müssen, ist erreicht. Somit tritt es voraussichtlich 2011 in Kraft. Bis 2011 gewährleistet der Kanton die bisherigen sonderpädagogischen Leistungen der IV für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Über den aktuellen Stand der Beitritte informiert die Homepage der EDK.
Chance für „eine Schule für alle“
Jeder Wechsel bietet auch eine einmalige Chance. Die Integration der Sonderschulung in das kantonale Bildungswesen bietet die Möglichkeit, die bisherige Schule so umzugestalten, dass „eine Schule für alle“ möglich wird. In dieser Schule erhalten alle Kinder die individuelle Förderung, die sie brauchen. Wie eine Schule für alle aussehen sollte und was dazu nötig ist, hat insieme im 10-Punkte-Programm Sonderschulung und in den Informationsblättern für Lehrkräfte, Eltern und Schulbehörden dargelegt. Diese Dokumente dienen den insieme-Vereinen dazu, ihre Interessen in den Kantonen zu vertreten. insieme Schweiz unterstützt und berät sie dabei. Gleichzeitig bringt insieme Schweiz die Anliegen der Eltern in interkantonale oder nationale Gremien ein.
Neben der Erhaltung eines guten sonderpädagogischen Angebots von Geburt an bis zum 20. Lebensjahr und der Verankerung der Integration als Recht strebt insieme als weiteres Ziel an, die Mitwirkung der Eltern als echte Partner der Schulen zu etablieren.
Aufmerksame Begleitung
Gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen beobachtet insieme aufmerksam, wie die Kantone die Sonderschulung künftig ausgestalten. Leider zeichnet sich zum Teil ab, dass die Grundangebote nur eingeschränkt umgesetzt werden sollen. Die Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung gilt nicht überall als selbstverständlich. Unter dem Spardiktat muss mit Qualitätseinbussen gerechnet werden. In der Rubrik Aktuell hält insieme die Eltern ständig auf dem Laufenden.
insieme ermuntert die Kantone und Schulbehörden, die Chance zu ergreifen und den Schritt in ein integratives Schulmodell zu wagen. Dieser Schritt ist sicher eine grosse Herausforderung und verlangt ein Umdenken. Ohne schulische Umstrukturierung und Neuorganisation wird es nicht gehen. Auch dürfen kantonale Sparbemühungen nicht darin münden, dass behinderte Kinder halbherzig in Schulklassen gestellt und der Lehrkraft überlassen werden. Die Entwicklung und Umsetzung einer integrativen Schule erfordert Teamwork – nicht nur im Klassenzimmer.
insieme Positionspapiere
Zum Lesen
Neue Eingabe der DOK im Sonderschulbereich
Briefe der DOK an Frau Regierungsrätin Isabelle Chassot Präsidentin der EDK, 31. Januar 2011.
Zum DOK-Umsetzung NFA im Sonderschulbereich
Briefe der DOK an Frau Regierungsrätin Isabelle Chassot Präsidentin der EDK, 6. Juli 2010 und 31. März 2010.
DOK-Umsetzung NFA im Sonderschulbereich
Briefe der DOK an Frau Regierungsrätin Isabelle Chassot Präsidentin der EDK.
Integration ist kein pädagogischer Luxus
Interview mit Georg Feuser, insieme-Magazin, 3-2009.
www.edk.ch
Erziehungsdirektorinnen und -direktoren eine politische Behörde: die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur Sonderpädagogik.