Schulische Integration
insieme befürwortet die Schule für alle. Die Regelschule muss die nötigen Mittel erhalten, um ein guter Lernort für alle zu werden.
Heute besuchen Kinder mit einer geistigen Behinderung selbstverständlich die Schule. Anfang des 20. Jahrhunderts konnte sich das noch niemand auch nur erträumen. Das Recht auf Bildung ihrer Kinder haben sich Eltern, unterstützt von Fachkräften, hart erkämpft. Es wurde Kindern mit einer geringen geistigen Behinderung schliesslich 1960 im neu eingeführten Invalidengesetz IVG zugesprochen. Erst in den 70er Jahren wurde die Bildungsfähigkeit auch von schwer behinderten Kindern anerkannt.
Mit der Neuverteilung der Finanzen und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen drohte das Recht auf Bildung wieder verloren zu gehen. Der Artikel des Invalidengesetzes, der dieses sicherte, wurde gestrichen. Um dieses Recht weiterhin zu sichern, erwirkten die Behindertenorganisationen einen neuen Verfassungsartikel (Art. 62). Damit bleibt die Schulung für Kinder mit einer geistigen Behinderung selbstverständlich.
„Eine Schule für alle“
Bildung und Integration der Kinder mit einer geistigen Behinderung sind fundamentale Anliegen von insieme. Integration verlangt aber nach einer Veränderung der bestehenden Schule: Sie muss sich zur Schule für alle entwickeln und eine gute Bildung und einen guten Lernort für alle Kinder und Jugendlichen in ihrem Einzugsgebiet bieten. Was das heisst und welche Unterstützung es in diesem Veränderungsprozess gibt, ist vielen Eltern und Lehrkräften nicht bekannt. Es darf aber nicht sein, dass wegen ungenügender Information oder Vorurteilen die schulische Integration scheitert. Deshalb schlägt insieme als ersten Schritt auf dem Weg zu einer Schule für alle die Bildung von Integrationsfachstellen vor. Sie sollen die Schulen, die Lehrkräfte und die Eltern beraten und begleiten. Informieren und ermutigen, die Integration in Angriff zu nehmen, sind auch die Ziele der insieme Informationsblätter „Eine Schule für alle“.
Neuregelung der Sonderschule
Der Kanton ist seit 2008 zuständig für die Ausgestaltung der Sonderschulung und regelt diese neu. insieme versucht, Einfluss zu nehmen, um ein gutes Bildungsangebot und gute integrative Rahmenbedingungen zu erwirken.
Das Konkordat
Das Sonderpädagogik-Konkordat der EDK gibt den beigetretenen Kantonen Richtlinien vor, an die sie sich bei der Ausarbeitung des Sonderschulkonzeptes halten müssen. Ein umfassendes Grundangebot an sonderpädagogischen Massnahmen ist damit gesichert.
Weitere Infos
Die Positionspapiere „eine Schule für alle“ finden Sie unter die Rubrik „Positionspapiere“.
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