Neue Behindertenkonzepte
Seit 2008 liegt die Verantwortung für die Finanzierung der Wohnheime nicht mehr bei der IV, sondern beim Kanton. insieme befürchtet Qualitätseinbussen und stellt deswegen Mindestanforderungen zur Dienstleistungsqualität und Kostenaufteilung.
Seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs NFA 2008 übernimmt der Kanton die Kosten für den Bau und den Betrieb von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten. Die Behindertenorganisationen befürchteten, dass mit diesem Wechsel die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte verloren gehen könnten. Deshalb strebten sie eine Verankerung auf Verfassungsebene an. Der Artikel 112 bestimmt, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern ist. Mit einem nationalen Rahmengesetz, dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung und Eingliederung von Personen mit einer Behinderung IFEG, wurden zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass die künftige Subventionierung der Institutionen nicht zu grossen kantonalen Ungleichheiten führt. Zudem regeln die Kantone in der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE Fragen zur Qualität des Angebots.
Behindertenkonzepte
Der Kanton wird im IFEG beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, welches das kantonale Angebot für erwachsene Menschen mit einer Behinderung regelt. Diese Konzepte sind dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Konzepte müssen Angaben zur Bedarfsplanung und der Bedarfsanalyse enthalten sowie zur Art der Zusammenarbeit mit den Institutionen. Die Grundsätze der Finanzierung und der Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals sind ebenso Bestandteil der Konzepte wie das Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen invaliden Personen und Institutionen.
Während einer Übergangsfrist sind die Kantone verpflichtet, die bisherigen Leistungen der IV an die Institutionen zu übernehmen. Die Übergangsfrist endet Anfang 2011 resp. dann, wenn das kantonale Behindertenkonzept vom Bundesrat genehmigt ist.
Eine Fachkommission berät den Bundesrat bei der Beurteilung der Behindertenkonzepte. In ihr sind neben Bund und Kantonen auch die Institutionen und Behindertenorganisationen mit wenigen Sitzen vertreten. insieme ist mit von der Partie.
Qualitätsgarantie bröckelt
Trotz der nationalen und interkantonalen Regelungen haben die Kantone viel Spielraum, um die Angebote im Erwachsenenbereich auszugestalten und die Finanzierung zu regeln. insieme befürchtet einen Leistungsabbau und stellt auch erste Anzeichen fest. Es handelt sich um Entwicklungen, die teilweise schon vor der Kantonalisierung eingesetzt haben und nun aufgrund des kantonalen Spardrucks verschärft werden. So werden z.B. einzelne Freizeit-, Therapie- und Transportangebote gestrichen oder separat in Rechnung gestellt. Sorgen bereitet insieme auch die Gefahr, dass ältere Menschen mit einer geistigen Behinderung vermehrt in Alters- und Pflegeheime umplatziert werden.
Grundsätze und Mindestanforderungen
insieme setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die neue kantonale Zuständigkeit für den Bau und den Betrieb von Institutionen nicht zu einer Verschlechterung des Angebots führt. Bereits früh hat insieme dazu ein 10-Punkte-Programm für Institutionen erarbeitet. Es wurde später ergänzt um das Grundsatzpapier „Grundsätze und Mindestanforderungen zum Wohnen in Institutionen“. Um den Vereinen ihre Arbeit in den Kantonen zu erleichtern, hat insieme alle Forderungen an die Elemente angepasst, die in den Behindertenkonzepten enthalten sein müssen.