Konflikte schlichten
Das IFEG verlangt, dass die Kantone Verfahren für die Schlichtung von Konflikten zwischen Institutionen und Angehörigen einführen. Diese Vorgabe entspricht einer langen Forderung von insieme.
Schon seit längerem fordert insieme unabhängige Stellen, die bei Konflikten zwischen Angehörigen und Institutionen vermitteln können. Die Institution zu kritisieren fällt den Angehörigen oft schwer. Sie befürchten, dass sich eine kritische Haltung negativ auf die Betreuung oder die Situation von Sohn oder Tochter auswirken könnte.
Ein niederschwelliges Angebot
Aus Sicht der Angehörigen muss eine Ombudsstelle einfach zugänglich sein. Auch die Menschen mit geistiger Behinderung selbst, sollen sich bei Bedarf rasch und unkompliziert an eine solche Stelle wenden können. Das bedeutet konkret:
Kompetenz und Respekt
Die Ombudsstelle soll auf alle Probleme eingehen können, die Angehörige oder Menschen mit geistiger Behinderung nicht mehr selbst mit der Institution lösen können. Es kann sich z.B. um akute und bedrohliche Situationen handeln (wie etwa Konflikte im Zusammenhang mit der Einschränkung der persönlichen Freiheit, Medikation, Kündigung des Vertrages). Die Angehörigen erwarten zudem, dass die Stelle sie ernst nimmt und die nötige Kompetenz hat, um bei ihrem Problem zu vermitteln und weiterzuhelfen.
Unabhängigkeit
Damit sich Eltern und Angehörige vertrauensvoll an die Stelle wenden können, muss diese unabhängig sein. Um zu vermitteln und zu schlichten, muss die Stelle eine neutrale Position einnehmen können. Das ist nur möglich, wenn sie von keiner der involvierten Personen und Parteien abhängig ist.
Handlungskompetenz
Die Angehörigen erwarten, dass die Stellen effektiv etwas zur Verbesserung ihrer Situation und zur Schlichtung unternehmen und sie letztlich nicht wieder mit ihrem Problem allein lassen. Verbindlichkeit muss gewährleistet sein. Angehörige erwarten deshalb, dass die Stelle sie informiert und berät, die nötigen Abklärungen vornimmt und rasch und innert nützlicher Frist handelt.