Insieme

Alt werden in einer Institution

Menschen mit geistiger Behinderung werden älter und müssen einen geeigneten Ort für ihren Ruhestand finden. insieme fordert gute Bedingungen auch für alte Menschen mit geistiger Behinderung.

Menschen mit geistiger Behinderung altern wie alle anderen Menschen auch. Ihre Bedürfnisse an die Wohnsituation, an die Betreuung und Begleitung verändern sich.
Die Institutionen reagieren auf die veränderte Altersstruktur. Sie entwickeln Konzepte, wie sie ihre älter werdenden Bewohnerinnen und Bewohner ihren veränderten Bedürfnissen entsprechend betreuen können. Wer aber nicht schon in der Einrichtung für Menschen mit Behinderung gewohnt oder gearbeitet hat, kann nicht mehr in eine Institution eintreten. Mit Erreichen des AHV-Alters ist das nicht mehr möglich. Umgekehrt haben diejenigen, die in einer Wohneinrichtung leben, das Recht, auch im AHV-Alter dort bleiben zu dürfen. Diese Garantie gilt nach wie vor und ist im Institutionsgesetz IFEG verankert.

Wechsel in ein Alters- oder Pflegeheim

Weil keine angemessenen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung existierten, wurden Menschen mit geistiger Behinderung früher auch oft in Altersheimen untergebracht. Dort erhielten sie jedoch kaum eine fördernde Unterstützung. Daher haben viele Angehörige Vorbehalte, wenn Alters- und Pflegeheime als Wohnmöglichkeit erwähnt werden. Für Menschen mit geistiger Behinderung, die immer bei den Eltern lebten oder die vor dem Erreichen des Pensionierungsalters weder in einer Wohneinrichtung wohnten noch in einer Werkstatt arbeiteten, ist der Eintritt ins Altersheim die einzige Möglichkeit. Das Altersheim kann aber auch eine Alternative zur Alterswohngruppe sein, z.B., wenn es näher am Wohnort der nicht mehr so mobilen Eltern liegt. Oder weil jemand eine Veränderung wünscht. Ein Alters- und Pflegeheim muss natürlich auch dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Wohneinrichtung kein Altersangebot machen kann oder der Pflegebedarf einer Person sehr hoch ist.

Ambulante Angebote

Möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können ist für viele älter werdende Menschen die Ideallösung. Um dies zu ermöglichen, sind sie aber auf Unterstützung durch ambulante Pflege- und Hausdienste oder eine Assistenz angewiesen. Auch für Familien mit Angehörigen mit geistiger Behinderung sollte diese Möglichkeit zur Auswahl stehen.

Unabhängig vom Wohnort muss gewährleistet sein, dass Menschen mit geistiger Behinderung weiterhin die Betreuung und Begleitung erhalten, auf die sie behinderungsbedingt angewiesen sind. Im Positionspapier „Angebote für behinderte Menschen im Alter: die Haltung von insieme“ sind die Hauptanliegen der Angehörigen festgehalten. insieme setzt sich dafür ein, dass die Kantone in ihren Behindertenkonzepten den Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung tragen. Dies, damit Menschen mit geistiger Behinderung und allfälliger Pflegebedürftigkeit ein menschenwürdiges Leben im Alter möglich ist.

insieme Positionspapiere

Angebote für behinderte Menschen im Alter: die Haltung von insieme

Positionen zum Verhältnis und zur Zusammenarbeit mit Institutionen

Zum Lesen

Das Alter verlangt nach neuen Konzepten

Zeitschrift insieme Nr. 3-2006.

Die Grazer Deklaration

Entwickelt an der europäischen Tagung “Alter und Behinderung” vom Juni 2006.

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