IV-Sanierung Revision 6b
Die Invalidenversicherung ist heute hoch verschuldet. insieme setzt sich dafür ein, dass die Sparmassnahmen keine Nachteile für Menschen mit geistiger Behinderung nach sich ziehen.
Die finanzielle Situation der IV hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Der Schuldenberg wächst jährlich um mehr als 1 Milliarde Franken. Bereits sind Gegenmassnahmen ergriffen worden. Die vierte und fünfte IV-Revision (in Kraft seit 2006 und 2008) sehen Massnahmen vor, um die Ausgaben zu bremsen. Menschen mit geistiger Behinderung blieben bisher von den Sparmassnahmen weitgehend verschont – im Gegensatz zu anderen Personengruppen.
Zusatzfinanzierung gesichert
Zur langfristigen Sanierung der IV braucht es jedoch zusätzliche finanzielle Mittel: Am 27. September 2009 legten Volk und Stände ein Ja für die Zusatzfinanzierung in die Urne. Sie haben sich für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer von 2011 bis 2017 ausgesprochen und damit für die Rettung des Sozialwerkes. Mit dem Ja erklärte sich das Stimmvolk gleichzeitig mit einem separaten IV-Fonds einverstanden, der 5 Mrd. Startkapital von der AHV erhält. Die Schulden der IV bei der AHV bleiben bestehen. Im Gegenzug erarbeitet der Bundesrat bereits die sechste Revision. Die Ausgaben sollen noch weiter gesenkt werden, damit die IV ab dem Jahr 2017, nach Ablauf der Zusatzfinanzierung, endlich finanziell auf sicheren Beinen steht.
Nicht auf dem Buckel der Behinderten sparen
Gemeinsam mit der DOK hat sich insieme für die Zusatzfinanzierung der IV stark gemacht.
Dass die 6. Revision so kurzfristig auf die 5. Revision folgt, stellen insieme und die DOK jedoch in Frage. Die Auswirkungen der 5. Revision auf die IV konnten in dieser kurzen Zeit noch gar nicht ausgewertet werden. Es ist daher offen, in welchem Ausmass erneute Sparmassnahmen überhaupt noch nötig sind. Zudem ist fraglich, wie in der 6. Revision die Ausgaben noch weiter gesenkt werden sollen. Das Sparpotential bei der IV ist weitgehend ausgeschöpft, wenn nicht existentielle Leistungen für behinderte Menschen gestrichen werden sollen. Gegen diese Tendenz setzt sich insieme zur Wehr. Es darf nicht sein, dass geistig behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene wegen weiteren Einsparungen in prekäre Lebensverhältnisse geraten.
Am Freitag 13. Mai 2011 hat der Bundesrat die Botschaft zur IV-Revision 6b verabschiedet.
Auch wenn der Bundesrat die Kritik der Behindertenorganisationen in der Vernehmlassung teilweise berücksichtigt hat: Die IV-Revision bleibt eine drastische Abbauvorlage, welche die Behindertenorganisationen zurückweisen.
Die Behindertenorganisationen bezweifeln die Höhe des ausgewiesenen Sanierungsbedarfes der IV. Es ist für sie inakzeptabel, dass die Schulden der IV durch einen dauernden Leistungsabbau bei den behinderten Personen, die heute anspruchsberechtigt sind, saniert werden. Solche Leistungskürzungen sieht die Vorlage weiterhin vor, etwa bei laufenden Renten und bei der Übernahme von Reisekosten. Auch die Einsparungen bei der beruflichen Integration (IV-Anlehren) sind nicht vom Tisch. Sie sind nun in der Botschaft nur deshalb nicht mehr erwähnt, weil sie auf dem Verordnungsweg realisiert werden können und für sie keine Gesetzesänderung nötig ist.
insieme lehnt die IV-Revision 6b (2. Tranche der 6. IV-Revision) ab.
Auch die DOK lehnt die Revision 6b entschieden ab: Wenn keine Korrektur durch den Bundesrat erfolgt, müssen sich die Behindertenorganisationen ernsthafte Gedanken über ein Referendum machen.
Gegen vorgezogene Sparübungen im Bereich der beruflichen Integration wehrt sich insieme zusammen mit der Vereinigung Cerebral und Procap schon jetzt mit einer Petition.
Pressemitteilung insieme
Stellungnahme insieme Schweiz
Pressemitteilung der DOK
Link DOK Stellungnahme