Insieme

Invalidenversicherung

insieme setzt sich für eine stabile und soziale Invalidenversicherung (IV) ein. Diese ist für Menschen mit geistiger Behinderung existenziell.

Die IV sichert Menschen mit einer Behinderung eine Existenzgrundlage und entschädigt Zusatzkosten, die aufgrund einer Behinderung entstehen. Menschen mit geistiger Behinderung sind in der Regel lebenslänglich auf IV-Gelder angewiesen. Als Zusatzkosten übernimmt die IV: die Pflege- und Betreuungskosten zu Hause (Hilflosenentschädigungen), medizinisch-therapeutische Kosten, Kosten für Hilfsmittel wie etwa den Rollstuhl, die Kosten, die bei notwendigen Umbauten zu Hause anfallen, sowie bestimmte Reise- und Ausbildungskosten. Und schliesslich garantiert die IV-Rente (zusammen mit den Ergänzungsleistungen) auch Menschen mit geistiger Behinderung ein minimales Grundeinkommen (vgl. Rubrik Sozialversicherungen). Ohne diese Leistungen ginge ein Leben mit einer geistigen Behinderung mit grosser Armut und Ausgrenzung einher.
Die IV wurde 1960 eingeführt. Die solidarische Haltung, die die Schweizer Bevölkerung damals zeigte, hat sie 2009 bekräftigt. Um das Sozialwerk zu sichern, hat sie einer vorübergehenden Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt.

insieme setzt sich für eine stabile und nachhaltige Invalidenversicherung ein, die Menschen mit geistiger Behinderung ein würdiges und integriertes Leben garantieren kann.

IV-Sanierung

Die Invalidenversicherung ist heute hoch verschuldet. insieme setzt sich dafür ein, dass die Sparmassnahmen keine Nachteile für Menschen mit geistiger Behinderung nach sich ziehen.

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Assistenzbeitrag Revision 6a

Der Bundesrat hat die 6. IV-Revision in zwei Massnahmenpakete aufgeteilt. Im ersten Paket (6a) führt er auch eine neue Leistung ein: den Assistenzbeitrag. insieme setzte sich dafür ein, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung einen Assistenzbeitrag erhalten können.
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Verlagerung in die Kantone

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA – sie ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten – betrifft auch die Invalidenversicherung. Für manche Leistungen ist neu der Kanton zuständig. insieme akzeptiert keine Leistungskürzungen.

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