Neue Vernehmlassung zur PID
insieme News, September 2011.
insieme News, Juni 2011.
insieme hat grosse Bedenken gegenüber der Präimplantationsdiagnostik. Es handelt sich um eine ausschliesslich selektive Methode. Eine Legalisierung sollte nur unter strengen Bedingungen erfolgen.
Die Präimplantationsdiagnostik ist nur bei einer künstlichen Befruchtung möglich. Bevor ein im Reagenzglas erzeugter Embryo in den Mutterleib eingeführt wird, durchläuft er eine Untersuchung (präimplantativ = vor der Einpflanzung). Er wird auf Störungen untersucht, die später zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen könnten. Dem mehrzelligen Embryo werden dabei zwei Zellen entnommen, um sie auf genetische Defekte zu überprüfen. Paare, die von einer Erbkrankheit betroffen sind, haben so die Möglichkeit, Kinder zu bekommen, ohne ihnen die Krankheit weiterzuvererben. Aber auch Paare, die unfruchtbar sind und auf eine medizinisch assistierte Fortpflanzung angewiesen sind, könnten an der Präimplantationsdiagnostik interessiert sein. Wenn sie die beschwerliche Prozedur einer künstlichen Befruchtung in Kauf nehmen, ist es verständlich, dass sie einen Embryo auswählen wollen, der die beste Chance hat, sich einzunisten und sich ungefährdet zu entwickeln. Die Präimplantationsdiagnostik soll zukünftig unter eingeschränkten Bedingungen auch in der Schweiz erlaubt sein.
Noch ist diese Methode im Fortpflanzungsmedizingesetz verboten. Begründet wurde dieses Verbot unter anderem damit, dass die Gefahr einer immer weiter um sich greifenden Embryonenselektion bestehe. Eine Grenzziehung zwischen Prävention und Selektion sei nicht mehr möglich. Präimplantationsdiagnostik bietet keine Therapiemöglichkeiten an und bedeutet in jedem Fall eine Selektion.
Das Verbot war von Anfang an umstritten. So führt die befürwortende Seite unter anderem an, dass es inkonsequent sei, die Pränataldiagnostik zu erlauben, die Präimplantationsdiagnostik jedoch nicht. Sie wollen die Präimplantationsdiagnostik bei schweren, unzumutbaren Krankheiten zulassen. Diese Begriffe sind jedoch ungenau. Es ist unklar, was als „unzumutbar“ oder als „schwere Krankheit“ gelten soll und damit als Rechtfertigung für eine Präimplantationsdiagnostik dienen kann. Jeder Versuch, „schwere Krankheit“ zu definieren, endet in einer Bewertung von Leben. Leid ist jedoch nicht zwingend an eine Behinderung geknüpft und wird subjektiv unterschiedlich wahrgenommen und empfunden.
Künstliche Befruchtung und Präimplantationsdiagnostik sind heute noch wenig erfolgreich. Es ist aber anzunehmen, dass sich diese Methoden stetig verbessern werden. Die Gefahr, dass sich der Anwendungsbereich der präimplantativen Untersuchung ausweitet, ist gross: je exakter und erfolgreicher desto interessanter wird sie für weitere Anwendungsbereiche. Etwa nach der erfolgreichen Befruchtung eines älteren Paares, das sich noch ein Kind wünscht – wenn möglich ohne Trisomie. Um den Erfolg der künstlichen Befruchtung zu erhöhen, ist es ohnehin angezeigt, nach allen erkennbaren Schädigungen zu suchen. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass die Gesetzgebung in Ländern, in denen Präimplantationsdiagnostik erlaubt ist, laufend aufgeweicht wird.
insieme hat sich bisher gegen eine Legalisierung der PID gewehrt und ist besorgt über diese Entwicklung. Die Gefahr besteht, dass (die zulässige) Selektion vornehmlich vom medizinischen Fortschritt abhängt, sich also an den Analysemöglichkeiten und damit an der Machbarkeit orientiert. Die Präimplantationsdiagnostik könnte die Hemmschwelle für die Selektion von behindertem Leben noch weiter senken, und damit das Verständnis für Menschen mit einer Behinderung und für Eltern, die sich trotz allen technischen Möglichkeiten für ein behindertes Kind entscheiden.
Der Vorschlag des Bundesrates von 2009 zur gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) sah enge Schranken vor. Er verlangte auch Information und Beratung der angehenden Eltern. Er fand daher im Grossen und Ganzen die Zustimmung von insieme. Ende Juni 2011 hat nun der Bundesrat bereits einen nächsten Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben, mit dem er das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Fortpflanzungsmedizingesetz durch eine geregelte Zulassung ersetzen will. Die neuen Vorschläge gehen weiter als die 2009 präsentierte Lösung. So sollen z.B. bei den Fortpflanzungsverfahren mit einer PID bis maximal acht Embryonen pro Zyklus entwickelt werden (und nicht mehr nur 3 Embryonen). Darüber hinaus sollen bei den Fortpflanzungsprozessen (mit oder ohne PID) künftig Embryonen für eine spätere Übertragung aufbewahrt werden können. Zwar hält der Bundesrat die strenge Zulassungsregelung bei: Die PID soll nur angewendet werden dürfen, wenn aufgrund einer genetischen Veranlagung bei den Eltern die Gefahr einer schweren Erbkrankheit besteht. Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten sollen verboten bleiben (z.B. Erkennung von Trisomie 21 oder Auswahl sogenannter Retter-Babys zur Gewerbe- oder Organspende für kranke Geschwister). Allerdings erleichtert der Bundesrat mit seinem neuen Vorschlag die Anwendung der PID nochmals. Mit der Ausweitung wächst der Druck auf noch weitergehende Anwendungsmöglichkeiten der PID. Und die Gefahr, dass Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familie diskriminierende Auswirkungen erleben müssen, nimmt zu. Es darf nicht dazu kommen, dass Eltern sich rechtfertigen oder negative Konsequenzen tragen müssen, wenn sie sich bewusst für ein behindertes Kind entscheiden.
Die Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik widerspricht den ethischen Grundsätzen von insieme. Deshalb hält insieme an der Forderung fest, dass die Präimplantationsdiagnostik nur unter restriktiven Bedingungen zugelassen werden darf. Artikel 119 in der Bundesverfassung, der für die PID Schranken setzt, muss beibehalten werden.
insieme News, September 2011.
insieme News, Juni 2011.
September 2011.
Mai 2009.
Interview mit Otfried Höffe, Präsident der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK), insieme Magazin 2-2011.
Chronologie und Stand der Arbeiten sowie Dokumente.
Bundesamt für Gesundheit BAG: Präimplantationsdiagnostik.