Forschung am Menschen
insieme fordert einen hohen Schutz der Menschen mit geistiger Behinderung in der Forschung: Keine Forschung gegen ihren Willen.
Im Krankheitsfall nimmt jede und jeder gerne medizinische Hilfe in Anspruch. Woher das Wissen zur Behandlung kommt, wird selten hinterfragt. Ohne Forschung und Experimente am Menschen wäre die Entwicklung von hilfreichen Therapien nicht möglich. Dass bei der Erforschung von Therapien auch die Gefahr des Missbrauchs gross ist, führen z.B. die medizinischen Verbrechen während des Nationalsozialismus vor Augen. Auch Menschen mit geistiger Behinderung wurden zu Tausenden für medizinische Versuche missbraucht. Um Missbräuche zu verhindern, ist eine schweizweite Regelung notwendig, unter welchen Bedingungen ein bestimmtes Forschungsvorhaben erlaubt ist.
Besonderer Schutz
Personen, die selbst nicht in ein Forschungsprojekt einwilligen können, sind besonders verletzbar und deswegen auch besonders zu schützen. Der Schutz darf aber umgekehrt nicht dazu führen, dass z. B. Menschen mit geistiger Behinderung von der Entwicklung neuer Therapien und Heilungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Denn ihre medizinische Behandlung und Betreuung braucht oft spezifische Kenntnisse der Beeinträchtigung. Diese kann sich unter Umständen auf den Erfolg einer Therapie auswirken. Zum Teil sind Menschen mit einer Behinderung auch zusätzlichen Krankheitsrisiken ausgesetzt, etwa weil sie sich zu wenig bewegen.
insieme befürwortet eine Medizin, die sich speziell auf die Entwicklung von Therapien und Heilungsmöglichkeiten für behindertenspezifische Krankheitsphänomene konzentriert. Gleichzeitig müssen Menschen mit geistiger Behinderung angemessenen Schutz geniessen können. Dafür engagiert sich insieme. Niemand darf zu einer Forschungsteilnahme gezwungen werden und das Wohlergehen der Versuchspersonen ist jederzeit zu respektieren.
Einheitliche Regelung
Der Bundesverfassungsartikel 118a gibt dem Bund die alleinige Zuständigkeit, Vorschriften über die Forschung am Menschen zu erlassen. Zudem legt er für die biologische und medizinische Forschung wichtige Grundsätze fest.