Insieme

Berufsbildungswege

Das Berufsbildungssystem bietet abgestufte Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen.

Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Mit einer Ausbildungszeit von 3 oder 4 Jahren stehen die Erstausbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) an oberster Stelle. Die Ausbildung wird in der freien Wirtschaft absolviert und verläuft gemäss dem Bildungsplan des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT). Ein EFZ kann in allen Branchen erlangt werden.

Berufliche Grundbildung mit Berufsattest (EBA)

Erstausbildungen mit Berufsattest (EBA) dauern zwei Jahre und richten sich an vorwiegend praktisch begabte Jugendliche. Diese beiden eidgenössischen Abschlüsse werden von Wirtschaft und Arbeitgebern in allen Kantonen anerkannt. Wenn nicht in der freien Wirtschaft möglich, so wird ein EBA an einem geschützten Arbeitsplatz erlangt. Die Ausbildung erfolgt unter fachkundiger individueller Begleitung (FiB) mit dem Ziel der Integration in die freie Wirtschaft. Sie ist in fast allen Branchen möglich.

IV-Lehre

Die IV-Lehre dauert maximal 2 Jahre und ist kein offiziell anerkannter Abschluss. Die interne Schule mit individuellem Lehrplan wird mit dem Diplom einer Institution abgeschlossen. Sie gilt für Menschen mit Behinderung, die keine Attestausbildung (EBA) machen können. Zugelassen zu dieser Ausbildung sind nur Personen, die einen minimalen Lohn von Fr. 2.35 verdienen können. Eine Integration in die freie Wirtschaft ist möglich, aufgrund des nicht anerkannten Abschlusses jedoch erschwert.

Praktische Ausbildung

INSOS, der Verband der sozialen Einrichtungen Schweiz, hat die IV-Anlehre systematisiert und Richtlinien für die praktische Ausbildung erarbeitet. Die praktische Ausbildung PrA dauert zwei Jahre.
Sie soll mittel- oder langfristig die IV-Anlehre ersetzen. INSOS strebt die Anerkennung der PrA vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden (SGV) an, um den AbsolventInnen die Integration in die freie Wirtschaft zu erleichtern.

Finanzierung

Grundsätzlich übernimmt die Invalidenversicherung bei der beruflichen Erstausbildung die Mehrkosten, die als Folge einer Behinderung entstehen. Die berufliche Erstausbildung umfasst jede Art von Berufslehre und praktischer Ausbildung. Zu ihr gehört auch die Vorbereitung auf die Ausübung einer Hilfsarbeit oder auf die Ausübung einer Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte.

Zum Lesen

Berufsausbildungwege auf einen Blick

Übersicht aller Möglichkeiten nach der obligatorischen Schulzeit.

Spezial Petition

Das Dossier über die Petition, insieme-Magazin, 3-2011.

Bildung unter der Guillotine

insieme-Magazin, 2-2011.

Türen öffnen – Chancen schaffen

insieme-Magazin, 2-2009.

Das Ziel heisst berufliche Integration

insieme-Magazin, 3-2007.

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

Art. 15-18.

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Weitere Infos

Das Recht auf Bildung in jedem Alter, auf jeder Bildungsstufe – das ist die Haltung von insieme. Mehr dazu in der Rubrik „Politisches Engagement“.

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