Berufsausbildungwege auf einen Blick
Übersicht aller Möglichkeiten nach der obligatorischen Schulzeit.
Das Berufsbildungssystem bietet abgestufte Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen.
Mit einer Ausbildungszeit von 3 oder 4 Jahren stehen die Erstausbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) an oberster Stelle. Die Ausbildung wird in der freien Wirtschaft absolviert und verläuft gemäss dem Bildungsplan des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT). Ein EFZ kann in allen Branchen erlangt werden.
Erstausbildungen mit Berufsattest (EBA) dauern zwei Jahre und richten sich an vorwiegend praktisch begabte Jugendliche. Diese beiden eidgenössischen Abschlüsse werden von Wirtschaft und Arbeitgebern in allen Kantonen anerkannt. Wenn nicht in der freien Wirtschaft möglich, so wird ein EBA an einem geschützten Arbeitsplatz erlangt. Die Ausbildung erfolgt unter fachkundiger individueller Begleitung (FiB) mit dem Ziel der Integration in die freie Wirtschaft. Sie ist in fast allen Branchen möglich.
Die IV-Lehre dauert maximal 2 Jahre und ist kein offiziell anerkannter Abschluss. Die interne Schule mit individuellem Lehrplan wird mit dem Diplom einer Institution abgeschlossen. Sie gilt für Menschen mit Behinderung, die keine Attestausbildung (EBA) machen können. Zugelassen zu dieser Ausbildung sind nur Personen, die einen minimalen Lohn von Fr. 2.35 verdienen können. Eine Integration in die freie Wirtschaft ist möglich, aufgrund des nicht anerkannten Abschlusses jedoch erschwert.
INSOS, der Verband der sozialen Einrichtungen Schweiz, hat die IV-Anlehre systematisiert und Richtlinien für die praktische Ausbildung erarbeitet. Die praktische Ausbildung PrA dauert zwei Jahre.
Sie soll mittel- oder langfristig die IV-Anlehre ersetzen. INSOS strebt die Anerkennung der PrA vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden (SGV) an, um den AbsolventInnen die Integration in die freie Wirtschaft zu erleichtern.
Grundsätzlich übernimmt die Invalidenversicherung bei der beruflichen Erstausbildung die Mehrkosten, die als Folge einer Behinderung entstehen. Die berufliche Erstausbildung umfasst jede Art von Berufslehre und praktischer Ausbildung. Zu ihr gehört auch die Vorbereitung auf die Ausübung einer Hilfsarbeit oder auf die Ausübung einer Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte.
Übersicht aller Möglichkeiten nach der obligatorischen Schulzeit.
Das Recht auf Bildung in jedem Alter, auf jeder Bildungsstufe – das ist die Haltung von insieme. Mehr dazu in der Rubrik „Politisches Engagement“.
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